Konzert- und Festivalabsagen – Wie geht es weiter mit Veranstaltungen?


Konzert- und Festivalabsagen – Wie geht es weiter mit Veranstaltungen?
Konzert- und Festivalabsagen – Wie geht es weiter mit Veranstaltungen? Wir sagen euch, was ihr jetzt tun könnt. (Bild: Archivbild / Pexels)

Auf Grund des behördlich verfügten Verbots von Großveranstaltungen wegen dem Coronavirus (COVID-19) ist euer geplantes Konzert oder Festival betroffen? Natürlich habt ihr euch monatelang gefreut, wenn ihr Tickets für eure Lieblingsband oder das tolle Sommerfestival ergattern konntet. Aber was bedeutet das nun genau? Behalten eure Tickets ihre Gültigkeit, wenn Termine verschoben und nachgeholt werden oder bekommt ihr euer Geld zurück? Wie ist die Lage jetzt für Künstler oder kleinere Clubs? Wir sagen euch, was ihr jetzt tun könnt.

Euer Konzert, Festival oder sonstige Veranstaltung wurde abgesagt – eure Rechte
Ticketinhaber können ihr Geld zurückverlangen, wenn der Veranstalter das für einen bestimmten Termin geplante Event absagt. Der Grund für die Absage ist dabei erstmal egal und auch, wenn der Veranstalter gar nichts dafür kann, wie in der aktuellen Lage. Das gilt laut Verbraucherzentrale übrigens für den Ticketpreis, die Vorverkaufsgebühr und Versandkosten.

Geld zurück nur bei personalisierten Tickets?
Das Recht auf eine Geldrückgabe haben alle Ticketinhaber, ob ihr Name auf der Eintrittskarte steht oder nicht.

Was, wenn eure Veranstaltung nur verschoben wird?
Es besteht für euch natürlich nicht die Pflicht, die Verlegung eines Konzerts oder Festivals hinzunehmen. Wenn man beispielsweise am Ersatztermin nicht kann oder dieser noch gar nicht feststeht, kann das Ticket ebenso zurückgegeben werden wie bei einer kompletten Absage – gegen Rückerstattung des Kaufpreises und sämtlicher Gebühren.

Was spricht für das Behalten eurer Tickets?
Da nun bis mindestens 18. April 2020 die meisten Veranstaltungen abgesagt sind und es überall Schließungen in den kulturellen Stätten und Club gibt, erwarten Künstler, Veranstalter, Clubbetreiber und Vorverkaufsstellen düstere Zeiten. Wer die Live-Branche und Künstler jetzt unterstützen möchte, der fordert vielleicht erst einmal nicht sein Geld zurück. Bezahlt habt ihr es ja eh bereits und wenn ihr immernoch gehen möchtet, geduldet euch etwas. Schließlich wird an allen Ecken und Enden versucht, dass eure Veranstaltung doch noch stattfindet – und damit das überhaupt passieren kann, müssen Musiker, Veranstalter, Roadies, Techniker und viele weitere Berufsgruppen in diesem Metier überleben.

Für viele Clubs bedeutet die lange Auszeit ein finanzielles Problem. Sie haben nicht genug Rücklagen, um wochen- oder gar monatelang schließen zu können. Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung wird Veranstaltern und Clubbetreibern nur in Ausnahmefällen helfen. Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld bringen den meisten dagegen nichts, viele Veranstaltungsbetriebe haben ihr Personal beispielsweise an Agenturen ausgelagert – mit ohnehin entsprechend niedrigen Löhnen.

Eine Internet-Petition zur Unterstützung freier Künstler und Freiberufler, die von den Einnahmen aus solchen Veranstaltungen ihren Lebensunterhalt bestreiten, haben übrigens bereits über 230.000 Menschen unterschrieben!

Hilft eine Ticketversicherung?
Das Zauberwort heißt hier: AGB! Es kommt also mal wieder aufs Kleingedruckte an. Verbraucherschützer melden bereits, dass einige Versicherungsanbieter das neuartige Coronavirus bereits in ihre Ausschlussgründe aufgenommen haben. Das bedeutet: Wenn das Virus Grund für die Absage ist, kommt die Versicherung nicht für den Schaden auf.

An wen könnt ihr euch wenden?
Generell muss der Veranstalter den Eintrittspreis erstatten. Die Rückabwicklung läuft aber in den meisten Fällen über denjenigen, bei dem ihr euer Ticket gekauft habt. Also eurem lokalen Ticketshop, der Vorverkaufskasse im Shoppingcenter oder den großen Buchungsportalen wie Eventim, Ticketmaster oder Festicket. Wer dort keinen Erfolg hat und abgewiesen wird, sollte sich direkt an den Veranstalter wenden (den Namen findet ihr meist auf der Eintrittskarte).

Gibt es die Erstattung in bar oder als Gutschein?
Geld gibt es in der Regel auf demselben Zahlungsweg, wie eure Karten gekauft wurden. Bei der Rückzahlung darf man übrigens auf Geld bestehen. Gutscheine oder Ausweichtermine müssen nicht akzeptiert werden. Für den Fall, dass euer Ticket in bar oder mit einem Gutschein bezahlt wurde, stellen viele Veranstalter ein Rückerstattungsformular online. Alternativ sollte man sich an den Kundenservice des Veranstalters wenden. Übrigens: Der Rückzahlungsanspruch verjährt erst nach drei Jahren. Bei Konzerten und Festivals, die jetzt wegen des Coronavirus abgesagt werden, gelten Ansprüche also bis zum 31. Dezember 2023!

Können Tickets vorsorglich zurückgeben, auch ohne Absage?
Nein, wegen Angst vor dem Virus gibt es kein Geld zurück. Es sei denn, Veranstalter regelt auch hier das Ganze über Kulanz, also freiwillig.

Wir hoffen mit euch allen, dass sich die Lage weltweit bald wieder etwas entspannt und wir alle bald wieder der Leidenschaft für Livemusik, Konzerte und Festivals nachgehen können. Bleibt gesund und gebt auf euch acht!